Prüfung von Schadengutachten und Reparaturkosten

Prüfung von Schadengutachten und Reparaturkosten

Im Rahmen der Schadenregulierung werden oftmals Kürzungen bei den Reparaturkosten vorgenommen, welche deutlich von einer in einem Schadengutachten enthaltenen Reparaturkostenkalkulation oder einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt abweichen können.


Wir überprüfen unabhängig Schadengutachten bzw. Kostenvoranschläge auf Korrektheit hinsichtlich der Erforderlichkeit der ausgewiesenen Reparaturkosten entsprechend dem eingetretenen und dokumentierten Schadensbild an einem Fahrzeug.


Im Ergebnis wird durch unser Büro eine eigenständige nach dem DAT-System erstellte Reparaturkostenkalkulation gefertigt, welche die notwendigen Reparaturkosten eines Fahrzeuges entsprechend dem heutigen Stand der Reparatur- und Lackiertechnik ausweisen.

 


Weiterhin werden durch unser Büro auch Wiederbeschaffungswerte von Fahrzeugen zum Unfallzeitpunkt ermittelt, was oftmals auch rückwirkend erfolgen muss.


In diesem Zusammenhang ist auch gleichfalls die Frage einer möglichen eingetretenen merkantilen Wertminderung eines Fahrzeuges zu überprüfen und rückwirkend zum Schadenszeitpunkt zu beantworten.


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